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Vielen Dank für die Beachtung der Regularien in unseren geschützten Gebieten:
Naturschutzgebiete gehören gemeinsam mit den Nationalparks zu den am strengsten geschützten Gebieten. Ihre Zerstörung oder Veränderung ist untersagt. Dies bietet ausgewählten Lebensräumen und den darin wildlebenden Pflanzen- und Tierarten Schutz. Die Nutzung ist nur erlaubt, wenn es dem Schutzziel nicht entgegen steht. Es besteht ein klarer Schutzzweck, die Gebiete sind oft kleinräumig und es besteht ein Wegegebot. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es 50 Naturschutzgebiete. Rund 3.030 ha der Kreisfläche (2,85%) stehen nach der Schutzgebietsstatistik der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) unter Naturschutz.
Landschaftsschutzgebiete dienen dazu die Eigenart und Schönheit der Landschaft zu erhalten und zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sollen beseitigt werden und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit sollen wieder hergestellt werden. Die Schutzvorschriften sind nicht so streng wie in den Naturschutzgebieten. Weniger Details werden geregelt. Im Rhein-Neckar-Kreis gibt es 39 Landschaftsschutzgebiete. Nach der Schutzgebietsstatistik der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW) stehen rund 40.626 ha (38,26%) unter Landschaftsschutz.
Naturdenkmale - hierzu gehören besondere Einzelschöpfungen der Natur, wie Bäume, Felsen oder Höhlen aber auch besonders schützenswerte Flächen bis zu 5 ha. Diese flächenhafte Naturdenkmäler (fND) haben den gleichen Schutzstatus wie Naturschutzgebiete, sind aber kleinflächiger.
FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen. Hier finden Sie eine Übersicht dieser Gebiete.
Im Schutzgebietsverzeichnis des Landes Baden-Württemberg finden Sie zu allen Schutzgebieten des Landes einen Steckbrief mit Sachdaten, Texten und Bildern.
Für den Naturschutz in Baden-Württemberg ist die Naturschutzverwaltung zuständig. Sie beurteilt zum Beispiel, ob Bauprojekte auf bestimmten Flächen Folgen für den Tier- und Pflanzenbestand haben. Zu den weiteren Aufgaben der Naturschutzverwaltung gehört es, Schutzgebiete auszuweisen, zu betreuen und zu pflegen.